Wer in Deutschland seinen Führerschein wegen Alkohol, Dorgen oder anderen Delikten verloren hat, konnte bisher einen neuen Führerschein ohne größere Probleme in Polen nachholen machen. Damit ist jetzt entgültig Schluss. Laut der 3. Führerschein EU-Richtlinie vom 19.01.2009, darf ein EU-Mitlgiedsstaat keinen Führerschein mehr ausstellen, wenn dieser in einem anderem Mitlgliedsstaat entzogen wurde.
Im Klartext bedeutet das, wer jetzt einen Führerschein aufgrund eines bevorstehenden MPU Tests im europäischen Ausland erwirbt und damit hinter dem Steuer in Deutschland erwisscht wird, dem droht zukünkftig eine Strafe wegen "Fahren ohne Führerschein".
Ob diese Regelung auch für Führerscheinneulinge gilt ist noch ungewiss.
Unabhänig von den EU-Richtlinien und Landesgrenzen scheint der Erwerb des Führerscheins in Polen und Deutschland garnicht so einfach zu sein.
Hier ein Fahrschulvideo aus Polen und eins aus Deutschland
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