Polen Schon gewusst? Vollmacht für Fahrzeuge in Polen

Vollmacht für Fahrzeuge in Polen

Autofahren wird immer teuerer. Wer denoch mit dem Auto nach Polen reist, aber nicht der eigentliche Halter (Name in den Fahrzeugpapieren) des Fahrzeuges ist, für den könnte es noch teuerer werden. Die polnische Regierung hat im Dezember 2007 das Verkehrsrecht geändert. So müssen die Fahrer eine Vollmacht das Halters zum Führen des Fahrzeuges bei sich haben.

Dies gilt für inlandische als auch für ausländische Fahrzeuge. Ansonsten drohen bis zu 500 Zloty (etwa 150 €) Strafe oder sogar eine Beschlagnahmung des Fahrzeuges. Wer also möchte, dass Polen ein günstiges Reiseland bleibt, muss eine Vollmacht dabei haben. Ein ensprechendes Vollmachts-Formular gibt es beim ADAC zum Download unter dem Folgendem
Link.

Tags: Verkehrsregeln